Grundbuch Update – Die Amtssignatur reicht
Also, peeps, das ist der Deal: Ab 1. Dezember 2023 wird die Beglaubigung von elektronischen Grundbuchauszügen bisschen anders abgehen. Ist ziemlich wyld, aber es wird mehr so wie bei den elektronischen Handelsregisterauszügen. Das Ministerium für Infrastruktur und Justiz hat das in ihrer Medienmitteilung rausgehauen. Von da an, reicht für die Erstellung von elektronischen Grundbuchauszügen auch eine Amtssignatur, genau wie es schon bei den Handelsregisterauszügen ist. Keine Sorge, eine qualifizierte elektronische Signatur wird nicht mehr gebraucht. Das ist ziemlich rizz.
Keine Anmerkung mehr nötig bei Stockwerkeigentum
Und da ist noch was: Es gibt eine weitere Änderung in der Grundbuchverordnung. Sie betrifft das Stockwerkeigentum. Ist bisschen sus, aber wenn du ein Stockwerkeigentum gründen willst, bevor ein Gebäude erstellt wird, brauchst du keine Anmerkung im Grundbuch mehr. Das ist ziemlich goofy, oder?
