Mehr Flex im Schulalltag
Die VU-Landtagsfraktion hat eine Gesetzesinitiative für Jokertage eingereicht. Ab dem Schuljahr 2027 sollen Schülerinnen und Schüler pro Jahr zwei ganze oder vier halbe Tage ohne Begründung fehlen dürfen. Bisher sind Absenzen ausserhalb der Ferien grundsätzlich nur bei Krankheit, Todesfällen oder mit Bewilligung möglich.
Schweizer Modell als Vorlage
Die Idee orientiert sich an mehreren Schweizer Kantonen, darunter Zürich, Bern, St. Gallen und Thurgau. Vorgesehen sind Jokertage etwa für Familienevents, Sport, Musik sowie religiöse oder kulturelle Feiertage. «Familien erhalten dadurch einen begrenzten, persönlichen Gestaltungsspielraum, während der regelmässige Schulbesuch weiterhin gewährleistet bleibt», schreiben die Initianten in der Begründung.
Unbürokratischer Ablauf
Die Regel soll vom Kindergarten bis zum Gymnasium gelten. «Aus Gründen der Einfachheit wird nicht zwischen einzelnen Schularten unterschieden», heisst es im Schreiben. Eine Bewilligung wäre nicht nötig: Eltern melden die Absenz vorab über «Klapp», per Mail oder schriftlich.
Start 2027
In Kraft treten soll die Regelung am 1. August 2027. «Dadurch können die erforderlichen Ausführungsbestimmungen sowie allfällige technische Anpassungen vorbereitet und die Schulen und Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert werden», so die Initianten.
