Die Squad-Teacher kriegen bald ihren Spot im Gesetz

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**Gesetzes Update**

Yo, es gibt ein freshes Update in der Bildungs-Gesetzgebung! Das „Lehrerdienstgesetz“ wird zum „Lehr- und schulischen Assistenzpersonalgesetz“, was bedeutet, dass jetzt auch die Schüler-Helper und Sprach-Coaches im Rampenlicht stehen.

**Vertrags Vibes**

Weiter geht’s mit den Dienstverträgen. Neu werden Lehrer und Assistenzpersonal unbegrenzt eingestellt, genau wie andere Staatsangestellte. Aber hey, befristete Jobs sind immer noch drin, wenn die Situation es verlangt. Peace out, dreijähriges Provisorium – Hallo, sechsmonatige Probezeit! Neu ist auch, dass die gleiche Behörde, die dich einstellt, auch die ist, die dir den Laufpass gibt.

**Kündigungsfrist Krise**

Die Kündigungsfrist für Lehrer und Assistenzpersonal wird auf drei Monate festgelegt, aber im Falle von Jobsharing wird sie auf vier Monate verlängert. Das gibt der Schule mehr Zeit, sich auf Änderungen einzustellen und die Person, die den Job teilt, hat auch mehr Zeit, sich auf die neue Situation vorzubereiten.

Für mehr Info, hit up die Regierungs-Website.

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