Thyssenkrupp Presta und die Patronenhülsen-Vibes
Thyssenkrupp Presta überlegt, im Ländle wieder Patronenhülsen zu produzieren. Für den Move braucht’s aber massive Bürokratie-Action: Laut Innenminister Hubert Büchel gibt’s noch null Bewilligung – nicht für Produktion, nicht für Handel. Jede Lieferung von Kriegsmaterial, egal ob rein, raus oder durch, braucht eine Einzelbewilligung.
Rules und Gesetzes-Basics
Die Big Decisions macht eh die Schweiz, thanks to Zollvertrag. Büchel dazu: «Für die Herstellung, den Handel oder die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ist der Zollvertrag und somit vor allem die schweizerische Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetzgebung anwendbar.» Liechtenstein regelt Stuff nur bei Vermittlung, Verträgen zu Immaterialgütern und Handel ausserhalb des Zollgebiets.
No-Go-Länder und Neutrality-Check
Lieferungen in Konfliktzonen sind offiziell cancelled: «Es wird keine Bewilligung erteilt, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen Konflikt verwickelt ist oder ein hohes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.» Das Unternehmen checkt aktuell noch alle Optionen, fix ist noch nix: «Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, werden wir diese transparent kommunizieren», so Sprecherin Ursula Pfitzenmaier.
