Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bekommt Ausnahmen und Erleichterungen

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(Bild: Die Vorlage knüpft an die frühere Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) an

Neue EU-Regeln

Liechtenstein setzt die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 um. Das Update passt mehrere Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten an.

Weniger Reporting-Stress

Die Vorlage baut auf der seit 1. Juli 2024 geltenden CSRD-Richtlinie auf. Diese hatte für bestimmte Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte eingeführt – inklusive erheblichem administrativem Aufwand.

Klare Entlastung

Die neue Richtlinie bringt wesentliche Befreiungen: Künftig müssen nur Unternehmen oder Konzerne mit mehr als 1’000 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von über 450 Millionen Euro einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Viele Firmen, die bald reportingpflichtig gewesen wären, fallen damit aus dem Scope.

Starttermin geplant

Die Regierung will die Erleichterungen rasch umsetzen. Das Inkrafttreten ist für den 1. März 2027 vorgesehen.

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