Go-Live 2026
Ab 1. Januar 2026: gesetzlich geregelte Elternzeit in Liechtenstein. Pro Elternteil 4 Monate; 2 Monate bezahlt (100% Lohnersatz, Cap 4’900 CHF/Monat), 2 Monate unbezahlt. „Die Elternzeit trägt dazu bei, traditionelle Geschlechterrollen aufzubrechen.“
Business-Case
Unternehmen profitieren durch höhere Mitarbeiterbindung, mehr Arbeitgeberattraktivität und bessere Work-Life-Balance – mit Effekten auf Produktivität und Equality.
Flex-Mode
Split in Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten möglich, sofern das Unternehmen zustimmt. „Der Arbeitnehmer muss auf die betrieblichen Belange des Arbeitgebers Rücksicht nehmen.“ Ablehnung/Verschiebung nur bei gravierender Störung; schriftliche Begründung Pflicht.
Legal Basics
Anspruch ist gesetzlich; Verkürzung nein, Verschiebung ja. Kündigungen wegen Elternzeit gelten als missbräuchlich; Wirkung der Kündigung bleibt. Einsprache bis Ende Kündigungsfrist; Klage innert 180 Tagen. „Eine Kündigung darf nicht aufgrund der beantragten Elternzeit ausgesprochen werden.“
Dads und Access
Väter: bis 2 Monate bezahlt plus 2 Monate unbezahlt, flexibel in den ersten Jahren. Anspruch bei überwiegender Betreuung und >6 Monaten Anstellung; Kettenverträge werden addiert. Antrag via Arbeitgeber an die Familienausgleichskasse. Übergang: leibliche Eltern Jahrgang 2023, Wahl-/Pflegeeltern 2021 – Bezug bis 31.12.2026; bereits genommene Zeiten werden angerechnet (zuerst unbezahlte).
