Datenschutz: Wenn man nur Ja sagen kann, ist das nicht freiwillig

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Nein sagen war nicht möglich: Den Schülern des Gymnasiums wurde eine Eniwilligungserklärung vorgelegt

Datenschutz-Drama am LG: Einwilligungserklärung Fail

Neues Schuljahr, neues Drama. Das Liechtensteinische Gymnasium schickt den Schülern eine Einwilligungserklärung für die Nutzung von Fotos nach Hause. Problem: Nur ein „Ja“-Feld vorhanden, kein „Nein“. Datenschutzstelle sagt: „Nicht cool!“

Betroffene Person schlägt Alarm

Eine Person meldet sich bei der Datenschutzstelle. Schule bietet Gespräch an, aber das reicht nicht. Also, formelle Beschwerde eingereicht. Ab jetzt übernimmt das Schulamt. Datenschutzstelle entscheidet im Dezember 2023: Einwilligungserklärung ist nicht rechtskonform.

Schulamt gibt nicht auf

Schulamt beschwert sich bei der VBK. Aber die VBK bestätigt die Entscheidung der Datenschutzstelle. Schulamt argumentiert: „Man hätte einfach nichts zurückgeben müssen.“ Datenschutzstelle kontert: „Das wurde nirgends erwähnt, und ‚Ja‘-Feld als einzige Option ist nicht okay.“

Lösung wäre easy gewesen

Einfach auf die Erklärung schreiben, dass sie nicht abgegeben werden muss oder ein „Nein“-Feld hinzufügen. So simpel, und doch nicht gemacht.

Schulamt in der Kritik

Nicht der erste Datenschutz-Fail vom Schulamt. Seit der DSGVO 2018 gab’s schon neun Verfügungen gegen das Schulamt und Co. Die Sache mit der Einwilligungserklärung ist die zehnte. Bereits im November 2023 hat das Schulamt in zwei Fällen bei der VBK verloren.

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