Datenschutz-Drama am LG: Einwilligungserklärung Fail
Neues Schuljahr, neues Drama. Das Liechtensteinische Gymnasium schickt den Schülern eine Einwilligungserklärung für die Nutzung von Fotos nach Hause. Problem: Nur ein „Ja“-Feld vorhanden, kein „Nein“. Datenschutzstelle sagt: „Nicht cool!“
Betroffene Person schlägt Alarm
Eine Person meldet sich bei der Datenschutzstelle. Schule bietet Gespräch an, aber das reicht nicht. Also, formelle Beschwerde eingereicht. Ab jetzt übernimmt das Schulamt. Datenschutzstelle entscheidet im Dezember 2023: Einwilligungserklärung ist nicht rechtskonform.
Schulamt gibt nicht auf
Schulamt beschwert sich bei der VBK. Aber die VBK bestätigt die Entscheidung der Datenschutzstelle. Schulamt argumentiert: „Man hätte einfach nichts zurückgeben müssen.“ Datenschutzstelle kontert: „Das wurde nirgends erwähnt, und ‚Ja‘-Feld als einzige Option ist nicht okay.“
Lösung wäre easy gewesen
Einfach auf die Erklärung schreiben, dass sie nicht abgegeben werden muss oder ein „Nein“-Feld hinzufügen. So simpel, und doch nicht gemacht.
Schulamt in der Kritik
Nicht der erste Datenschutz-Fail vom Schulamt. Seit der DSGVO 2018 gab’s schon neun Verfügungen gegen das Schulamt und Co. Die Sache mit der Einwilligungserklärung ist die zehnte. Bereits im November 2023 hat das Schulamt in zwei Fällen bei der VBK verloren.