Social Welfare in Paradise?
Ein Fall vor dem Gericht in Liechtenstein wirft Fragen auf: Kann ein Sozialhilfeempfänger am Strand in Thailand leben und trotzdem vom Liechtensteiner Staat unterstützt werden? Die Verteidigerin eines Angeklagten behauptet, das sei möglich. Der Knackpunkt liegt in der Interpretation des Sozialhilfegesetzes, das den Wohnsitz im Land nicht ausdrücklich als Voraussetzung nennt.
Regierung bleibt vage
Martin Hasler vom Ministerium für Gesellschaft und Kultur erklärt, dass die Regierung aufgrund eines laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben kann. Eine mögliche Gesetzesänderung steht im Raum, aber erst nach Abschluss der Verfahren.
Wohnsitzpflicht unklar
Das Sozialhilfegesetz erwähnt in Artikel drei, wer Anspruch auf Unterstützung hat. Doch der Begriff „Wohnsitz“ wird nicht klar definiert. Ein Anwalt und zwei Mitarbeiterinnen des Amts für Soziale Dienste wurden befragt. Eine Zeugin betont, dass der Gesetzgeber den Wohnsitz im Land voraussetzt, um Missbrauch zu verhindern. Der Staatsanwalt ergänzt, dass eine klare Definition notwendig sei, um nicht jedem weltweit Sozialhilfe zu gewähren. Am Ende bleibt offen, wie oft jemand im Land sein muss, um den Wohnsitz zu rechtfertigen.