Das Sozialhilfegesetz sorgt ständig für Gesprächsstoff

1 Min Read
Das Landgericht ist sicher: Der Mann hat zu Unrecht Sozialhilfe bezogen. (Bild: Elma Korac)

Social Welfare in Paradise?

Ein Fall vor dem Gericht in Liechtenstein wirft Fragen auf: Kann ein Sozialhilfeempfänger am Strand in Thailand leben und trotzdem vom Liechtensteiner Staat unterstützt werden? Die Verteidigerin eines Angeklagten behauptet, das sei möglich. Der Knackpunkt liegt in der Interpretation des Sozialhilfegesetzes, das den Wohnsitz im Land nicht ausdrücklich als Voraussetzung nennt.

Regierung bleibt vage

Martin Hasler vom Ministerium für Gesellschaft und Kultur erklärt, dass die Regierung aufgrund eines laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben kann. Eine mögliche Gesetzesänderung steht im Raum, aber erst nach Abschluss der Verfahren.

Wohnsitzpflicht unklar

Das Sozialhilfegesetz erwähnt in Artikel drei, wer Anspruch auf Unterstützung hat. Doch der Begriff „Wohnsitz“ wird nicht klar definiert. Ein Anwalt und zwei Mitarbeiterinnen des Amts für Soziale Dienste wurden befragt. Eine Zeugin betont, dass der Gesetzgeber den Wohnsitz im Land voraussetzt, um Missbrauch zu verhindern. Der Staatsanwalt ergänzt, dass eine klare Definition notwendig sei, um nicht jedem weltweit Sozialhilfe zu gewähren. Am Ende bleibt offen, wie oft jemand im Land sein muss, um den Wohnsitz zu rechtfertigen.

Zum Originalartikel

Leave a comment