Kurzlage
In Crans-Montana starben in der Silvesternacht 40 junge Menschen, 116 weitere wurden grösstenteils schwer verletzt. Auslöser war eine mit Schaumstoff verkleidete Decke, entzündet durch Wunderkerzen auf einer Champagnerflasche; das Feuer breitete sich rasend schnell aus. Es gab nur einen Ausgang, der vor einigen Jahren verschmälert wurde.
Präventiv-Info
Das Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) veröffentlichte das Merkblatt «Dekoration in der Gastronomie während der Fasnachtszeit – Sichere Flucht- und Rettungswege» und will auf einfache Art sensibilisieren; die geltenden Vorschriften bestehen bereits.
Deko- und Safety-Rules
Dekorationen dürfen keine unzulässige Gefährdung darstellen. In Publikumsräumen müssen Materialien der Brandverhaltensgruppe RF2 sein, entsprechend einem «geringen Brandbeitrag», und dürfen nicht brennend abtropfen. Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben; Brandmelder, Signalisierung und Löschmittel dürfen nicht verdeckt werden.
Technik und Pyro
Ausgangsbreiten und Anzahl richten sich nach Personenanzahl. Pyrotechnische Gegenstände Kategorie 1 (z. B. Wunderkerzen, Tischbomben) sind zulässig; Indoor-Feuerwerke benötigen Bewilligung. Vorgeschriebene Löschgeräte umfassen Feuerlöscher (6 kg) und Löschdecken.
Ansprechpersonen
Brandschutzkontrollen und spezifische Fragen über Gemeinden, z. B. Zimmermann Brandschutz Est. für Balzers und Triesen.
