Trauer und Finanzen
Ein geliebter Mensch stirbt, und plötzlich gibt’s Stress mit dem Erbe. Besonders tricky wird’s, wenn der Verstorbene sein ganzes Vermögen an Bedürftige verschenkt hat. Eigentlich gibt’s ja das Pflichtteilsrecht, das gewisse Angehörige schützt.
Pflichtteilsrecht Basics
In Liechtenstein kriegen bestimmte Angehörige immer einen Teil des Erbes, selbst wenn sie im Testament nicht erwähnt wurden. Das betrifft Kinder, Ehepartner und, bis vor kurzem, auch die Eltern. Seit August fallen die Eltern aber raus. Diese Regel soll sicherstellen, dass enge Familienangehörige nicht leer ausgehen.
Schenkungen zählen mit
Das ABGB hat Mechanismen, um das Pflichtteilsrecht zu sichern. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden angerechnet. Beispiel: Eine Mutter bevorzugt ihren Sohn und schenkt ihm alles. Die Tochter geht leer aus? Nope. Sie kriegt trotzdem ihren Pflichtteil.
Auch Fremde Schenkungen zählen
Schenkungen an Nicht-Angehörige werden auch angerechnet, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Tod gemacht wurden. Also kann die Mutter nicht einfach alles ihrer BFF schenken, um die Tochter zu benachteiligen.
Gemeinnützige Ausnahmen
Schenkungen zu gemeinnützigen Zwecken sind ausgenommen. Verschenkt die Mutter alles an einen Kindergarten, gehen die Kinder leer aus. Solche Schenkungen sind gesetzlich geschützt, wenn sie „aus sittlicher Pflicht oder Anstand“ gemacht werden.
