Stell dir vor: Drei Stiftungen in Liechtenstein warten seit 12 Jahren darauf, dass ihre gesperrten Bankkonten wieder freigeschaltet werden. Verdacht auf Geldwäsche war der Grund für die Sperre, und das Drama nimmt kein Ende.
Zu lange dauert’s
Die Stiftungen haben jetzt gegen die ewige Wartezeit geklagt und der Staatsgerichtshof hat ihnen recht gegeben. Das steht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Ja, die Verfahrensdauer ist echt zu lang. Aber, und das ist der Clou, die Konten bleiben trotzdem gesperrt und die Entschädigung ist ein Witz: Nur die Kosten für Anwalt und Gericht werden erstattet.
Die Story dahinter
Die ganze Sache ist ziemlich kompliziert und hat ihren Ursprung in Japan, genauer gesagt in Tokio. Vor etwa 11 Jahren haben die dortigen Behörden um Rechtshilfe gebeten. Sie ermittelten gegen drei Personen wegen Geldwäsche, die irgendwie mit den drei Liechtensteiner Stiftungen in Verbindung standen. Also wurden die Konten der Stiftungen gesperrt.
Verurteilung in Japan
2015 wurden die drei Verdächtigen in Japan verurteilt. Die Vermögen der Stiftungen sollten eingezogen werden. Die Verurteilten zogen vor weitere Instanzen, ohne Erfolg. Das Urteil galt ab 2019 als rechtskräftig.
Weiterer Twist
Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat 2021 ein Verfahren zum Verfall der gesperrten Vermögenswerte eingeleitet. Es hat dann aber bis 2023 gedauert, bis der entsprechende Antrag beim Landgericht eingereicht wurde. Und bis heute gab es keine abschließende Verhandlung.
Endlose Kontosperren
Die Kontosperren wurden immer wieder erneuert. Als das Landgericht 2023 die Sperre aber wieder um ein Jahr verlängerte, haben die Stiftungen eine Beschwerde eingelegt, aber ohne Erfolg. Also haben sie sich an den Staatsgerichtshof gewandt. Und der hat festgestellt, dass hier das „Rechtsverzögerungsverbot“ verletzt wurde. Schuld daran ist vor allem die Staatsanwaltschaft.
Trotzdem kein Happy End
Trotzdem werden die gesperrten Vermögenswerte nicht freigegeben. Denn das würde das von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Verfallsverfahren torpedieren. Also muss jetzt alles dafür getan werden, das Verfahren schnellstmöglich voranzutreiben.
Keine fette Entschädigung
Und was die Entschädigung für die Stiftungen angeht, sieht der Staatsgerichtshof ein, dass die Rückzahlung von Anwalts- und Gerichtskosten nicht gerade befriedigend ist. Aber es gibt keine gesetzliche Grundlage, um mehr zu zahlen. So ist das halt manchmal.