Strafverfahren im Schulamt-Drama
Die Rückdatierung eines Dokuments im Umfeld einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulamtsleiterin Rachel Guerra ist now under investigation. Leitender Staatsanwalt Frank Haun bestätigt Strafermittlungen. Basis ist Paragraph 53 StPO: «Wird einer Behörde der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung bekannt, die ihren gesetzmässigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder die Landespolizei verpflichtet.» Bildungsminister Daniel Oehry hat diese Pflicht am 6. November fulfilled.
Police Work in Progress
Laut Haun ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung «ein Anfangsverdacht für die Begehung von strafbaren Handlungen». Die Landespolizei wurde mit Vorerhebungen beauftragt. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft über Strafantrag, Weitergabe an den Untersuchungsrichter oder Einstellen. Details zu Personen oder Facts bleiben vorerst locked.
Chats, Call-Logs und Timing-Frage
Trigger war ein Schulamtsmitarbeiter, der im Juni einen Besuch der Ex-Lehrerin und früheren DpL-Kandidatin Manuela Hasler blockte. Sie legte Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn und Guerra ein. Guerra bestritt gegenüber der Regierung jede Involvierung und mahnte den Mitarbeiter – erst nach medialem Aufruhr – ab. Dieser erklärte später, Guerra habe ihn angewiesen, Hasler rauszuwerfen, präsentierte Chats und Call-Nachweis und sagte, Guerra habe «seine Abmahnung um mehrere Wochen rückdatiert».
Focus auf Rechtspflege und zweiter Case
Die Justiz checkt mögliche Offences gegen die Rechtspflege, weil parallel ein verwaltungsbehördliches Verfahren mit Gericht-like Beweisstandards läuft. Zusätzlich hat das Schulamt am 8. November selbst eine weitere Person nach Paragraph 53 StPO angezeigt; auch dazu laufen polizeiliche Ermittlungen.
