Betrunken mit Scooter gecrasht

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Wer in fahrunfähigem Zustand ein Fahrzeug lenkt

Crash am Bahnübergang

Im Sommer hat’s in Liechtenstein ordentlich gekracht: Eine Lenkerin hat mit ihrem Auto einen Rollerfahrer übersehen und umgenietet. Der Typ war danach wochenlang nicht arbeitsfähig, weil seine Schulter ordentlich was abbekommen hat. Die Fahrerin musste sich jetzt vor Gericht verantworten, weil sie mit Promille unterwegs war. Der Staatsanwalt meinte dazu: «Es handelt sich um eine schwere Körperverletzung durch Alkoholeinfluss im Strassenverkehr.» Die Angeklagte zeigte sich reumütig und versprach: «So etwas geschieht nie wieder.»

Prosecco-Lunch mit Folgen

Vor dem Unfall gab’s bei der Frau und ihrer Kollegin Prosecco zum Lunch. Danach setzte sie sich mit 0,96 Promille ans Steuer. Sie meinte: «Ich habe mich ein bisschen alkoholisiert gefühlt.» Beim Anfahren nach einer Bahnschranke übersah sie den Rollerfahrer. Sofort nach dem Crash kümmerte sie sich um das Opfer und rief die Polizei. Der Rollerfahrer hatte einen knöchernen Abriss in der Schulter und war lange arbeitsunfähig.

Gerichtsurteil

Der Staatsanwalt betonte den hohen sozialen Störwert der Tat. Das Gesetz sieht bis zu zwei Jahre Knast vor, aber der Richter entschied sich für eine Geldstrafe von 16.500 Franken auf Bewährung. Verfahrenskosten von 500 Franken muss die Frau aber zahlen. Urteil: noch nicht rechtskräftig.

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