Landgericht goes Upgrade
Die Schweizer Regierung hat am 8. Juli 2025 den Move gemacht und einen Bericht plus Antrag zur Creation von zwei festen Landrichterstellen approved. Laut Justizpflege-Reports aus 2021 bis 2024 gab’s konstant „eine gleichbleibende (zu) hohe Belastung der Landrichterinnen und Landrichter“, wäre nicht schon vorher mit zwei befristeten Ad-hoc-Jobs gegengecheckt worden.
Permanent statt Temporary
Die Zahlen sind real: Durchgehend „hoher bis sehr hoher Geschäftsanfall“ laut offizieller Info. Bisher liefen im Fürstlichen Landgericht 15 Landrichterstellen, doch 2023 hat man als Reaction auf die Gerichtsrevision 2021 noch zwei extra Landrichterinnen für drei Jahre temporary reingeholt—alles im Rahmen von Art. 3 Abs. 2 RDG. Jetzt sollen diese zwei befristeten Richterstellen in permanente Landrichterstellen transformiert werden, um den Pressure sustainable zu verringern.
