Einbruch mit Döner und Jägermeister
Checkt es: Zwei Algerier sind im September 2023 mit ’nem Döner und Jägermeister in ein Haus eingestiegen – trotz strammen Alk-Pegels über ’n zwei Meter hohes Baustellengitter und durchs gekippte Küchenfenster im ersten Stock. Sie wollten nur den Jägermeister zischen und in dem scheinbar leeren Haus pennen. Aber der Bewohner hat sie erwischt und sie mussten abhauen – einer mit ’ner im Haus gefundenen Uhr am Handgelenk. Sie meinten, sie hätten nicht klauen wollen. Also standen sie im Dezember vor dem Kriminalgericht.
Verurteilung und Berufung
Die Staatsanwältin hat aber nicht geglaubt, dass sie nur pennen wollten. Sie hat mit Überwachungsvideos gezeigt, dass die beiden sich schon vor der Tat kannten. Und sie hat auf ihre kriminelle Vergangenheit und ähnliche Fälle in der Schweiz hingewiesen. Das Gericht hat die Algerier nach fünf Stunden verknackt wegen Einbruchsdiebstahl und anderer Delikte. Der jüngere Typ hat 21 Monate aufgebrummt bekommen, 14 davon auf Bewährung für drei Jahre. Der andere hat 15 Monate bekommen, davon muss er fünf im Knast absitzen.
Unzufriedenheit mit dem Urteil
Keine Seite war mit dem Urteil happy. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Die Staatsanwältin hat höhere Strafen gefordert und auf die kriminelle Laufbahn des Erstangeklagten hingewiesen. Das Gericht müsse zeigen, dass so ein Verhalten in Liechtenstein nicht geduldet wird.
Verteidigung und Berufungsverhandlung
Die Verteidiger haben gesagt, dass ihre Typen nichts klauen wollten und dass die geklaute Uhr nur 50 Franken wert war und später zurückgegeben wurde. Die Anwälte haben das Urteil als unverhältnismäßig bezeichnet. Der Verteidiger des zweiten Angeklagten hat hinzugefügt, dass sein Mandant nichts vom Diebstahl der Uhr gewusst hat. Und es gab keine Beweise für Absprachen zwischen den Algeriern. Die Staatsanwältin hat das bestritten.
Urteil vom Obergericht
Das Obergericht hat das Urteil gegen den Erstangeklagten teilweise aufgehoben und an das Kriminalgericht zurückverwiesen. Es hat entschieden, dass laufende Verfahren berücksichtigt werden dürfen, aber dass dem jungen Algerier nicht unterstellt werden darf, dass er die Einbrüche begangen hat, ohne dass es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Der zweite Angeklagte hat neun Monate Freiheitsstrafe bekommen, davon sechs Monate auf Bewährung.