Policy-Pause nach Regime-Change
Im Dezember 2024 fiel in Syrien die Regierung von Bashar al‑Assad. Als Reaktion stoppte das Ausländer- und Passamt in der Schweiz temporär die Bearbeitung von Asylgesuchen syrischer Staatsangehöriger. Ziel war es, die „weitere Entwicklung der politischen und menschenrechtlichen Situation zu beobachten und die internationalen Schutzbedürfnisse neu zu beurteilen“.
Dieser Move galt als vorsichtiger Policy-Break, um kein Random-Risk bei Asylentscheiden einzugehen.
Update-Mode mit neuen Reports
Mittlerweile liegen „aktualisierte Länderberichte zur Lage in Syrien“ auf dem Tisch. Parallel haben „die Mehrheit der EU+ Staaten die Behandlung der Asylgesuche von syrischen Staatsangehörigen ganz oder teilweise wiederaufgenommen“.
Im europäischen Kontext will die Schweiz nicht offside stehen und synced daher ihre Praxis.
Asylverfahren back im Game
Das Ausländer- und Passamt hat deshalb beschlossen, „die Asylgesuchen von syrischen Staatsangehörigen per sofort wieder zu behandeln“.
Die Asylverfahren laufen damit wieder an, basierend auf den neuen Country-Reports und im Alignment mit dem EU+ Standard.
