Geheimverhandlung im Gerichtssaal
Mitten in einem Rechtsdrama stand ein Rentner, dem vorgeworfen wurde, eine Frau zum Sex gezwungen zu haben. Doch nach vier Stunden geheimer Verhandlung wurde er freigesprochen. Grund: Restzweifel. Die Frau forderte 25.000 Franken Schmerzensgeld, wurde aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt unklar.
Vorwürfe und Verteidigung
Der angebliche Vorfall ereignete sich an einem Sommertag 2020. Der Rentner soll die Frau in ihrer Wohnung bedrängt haben. Beide kannten sich seit 2017 und hatten eine frühere Beziehung. Trotzdem beschuldigte die Frau ihn des Stalkings, ein Verfahren, das später eingestellt wurde. Laut Staatsanwaltschaft sind ihre Vorwürfe glaubwürdig, gestützt durch ein Gutachten.
Aussage gegen Aussage
Die Verteidigerin hielt am „klassischen Aussage-gegen-Aussage-Prozess“ fest und kritisierte das Gutachten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement, verwies auf seine gesundheitlichen Einschränkungen und sagte: „Ich werde selber nicht mit diesem Vorwurf fertig.“
Das Urteil
Nach kurzer Beratung entschied das Gericht auf Freispruch, da die Beweise nicht ausreichten. Der Richter betonte, dass die Beweislast für einen Schuldspruch zu gering sei, auch wenn er der Frau keine Lüge unterstellte. Zweifel reichten aus, um den Angeklagten freizusprechen.