Angeblicher Übergriff: Zweifel lassen Angeklagten frei

1 Min Read
Der Fall wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. (Bild: Nils Vollmar)

Geheimverhandlung im Gerichtssaal

Mitten in einem Rechtsdrama stand ein Rentner, dem vorgeworfen wurde, eine Frau zum Sex gezwungen zu haben. Doch nach vier Stunden geheimer Verhandlung wurde er freigesprochen. Grund: Restzweifel. Die Frau forderte 25.000 Franken Schmerzensgeld, wurde aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt unklar.

Vorwürfe und Verteidigung

Der angebliche Vorfall ereignete sich an einem Sommertag 2020. Der Rentner soll die Frau in ihrer Wohnung bedrängt haben. Beide kannten sich seit 2017 und hatten eine frühere Beziehung. Trotzdem beschuldigte die Frau ihn des Stalkings, ein Verfahren, das später eingestellt wurde. Laut Staatsanwaltschaft sind ihre Vorwürfe glaubwürdig, gestützt durch ein Gutachten.

Aussage gegen Aussage

Die Verteidigerin hielt am „klassischen Aussage-gegen-Aussage-Prozess“ fest und kritisierte das Gutachten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement, verwies auf seine gesundheitlichen Einschränkungen und sagte: „Ich werde selber nicht mit diesem Vorwurf fertig.“

Das Urteil

Nach kurzer Beratung entschied das Gericht auf Freispruch, da die Beweise nicht ausreichten. Der Richter betonte, dass die Beweislast für einen Schuldspruch zu gering sei, auch wenn er der Frau keine Lüge unterstellte. Zweifel reichten aus, um den Angeklagten freizusprechen.

Zum Originalartikel

Leave a comment