Regierung hebt Taxpunktwert an
In der Sitzung vom 28. Januar 2025 beschloss die Regierung eine Anpassung der Krankenversicherungsverordnung. Der Taxpunktwert für ärztliche Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 86 Rappen festgelegt. Ein Move, der nötig wurde, weil die Tarifpartner – die Liechtensteinische Ärztekammer (LAEK) und der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) – sich nicht auf einen Wert einigen konnten. Die LAEK pushte für 86 Rappen, inspiriert durch den Kanton St. Gallen, während der LKV wegen der hohen Pro-Kopf-Kosten nicht mitziehen wollte.
Kontinuität und Standortattraktivität
Die Erhöhung auf 86 Rappen basiert auf der regionalen Tarifpolitik, die seit der Einführung des Tarmed 2017 verfolgt wird. Ziel ist es, die ärztliche Grundversorgung sicherzustellen und die Attraktivität des Standorts zu bewahren.
Frist für Tarifvereinbarung
Die Verbände haben jetzt sechs Monate Zeit, einen neuen Tarif unter Berücksichtigung des neuen Ärztetarifs Tardoc, der ab 2026 gültig ist, auszuarbeiten. Das Amt für Gesundheit wird die Kostenunterschiede zu den Nachbarkantonen St. Gallen und Graubünden analysieren. Ergebnisse dazu werden Ende 2025 erwartet.
