Ämter legen auch Einspruch gegen Ansagen ein

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(Bild: Bei einer der Beschwerden ging es um eine Baubewilligung für einen Alpakahof.)

Behörden vs. Citizens: Das Behördenbeschwerderecht im Reality-Check

Reverse Uno-Card: Nicht nur Bürger können gegen Amt-Entscheide flexen, sondern auch Behörden können mit dem «Behördenbeschwerderecht» zurückfeuern. Dazu sind in der Schweiz unter anderem die Finanzmarktaufsicht, die Datenschutzstelle, die Steuerverwaltung und der Regierungschef am Start. Einen von der Regierung bestellten Public-Law-Vertreter hat’s aber noch nie gegeben.

Stats und Facts: Wer beschwert sich wie oft?

In den letzten zehn Jahren wurden 14 solcher Behördenbeschwerden gezählt, von denen neun durchgegangen sind. Ein Case wurde zurück an die Jury, aka Beschwerdekommission, gepusht. Meistens war die Steuerverwaltung am Start: 12 von 14 Beschwerden gingen aufs Steuerkonto, meist wegen Steuern oder Mehrwertsteuer. In einem Viertel der Fälle hat die Steuerverwaltung verloren, mit bis zu 2000 Franken Parteikosten – andere Kosten wie Mitarbeitenden-Löhne sind laut Regierung „nicht konkret bezifferbar“.

Special Cases und Zukunft

Die anderen zwei Beschwerden kamen vom Regierungschef, beide gegen Baubewilligungen für einen Alpakahof in Balzers. Externe Experten waren nie am Start. Eine Ausweitung des Beschwerderechts ist laut Regierung aktuell „nicht vorgesehen“ – und genutzt wird das Tool eh nur bei „grundsätzlichen beziehungsweise wichtigen Fragen“.

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