Die Rizz im ÖUSG
Seit 2010, als das ÖUSG dropte, gibt’s mega Diskussionen über die Rollen von Landtag, Regierung, und den Führungsebenen. Viele haten, dass die Regierung zwar die Oberaufsicht hat, aber zu wenig Power zum Durchgreifen. Bei Problems gabs oft den Diss, dass die Regierung schuld ist.
Changes on the way
Um mehr Punch zu haben, hat die Regierung schon im Februar Änderungen vorgeschlagen. Die Deadline für die Vernehmlassung ist schon vorbei. Jetzt kommt die Antwort auf eine Motion, die schon vor acht Jahren eingereicht wurde.
Verzögerung durch laufendes Verfahren
Back in 2015, wurde die Regierung gefragt, Gesetzesänderungen zu checken, um ihre Oberaufsicht besser zu managen. «Die Regierung ist diesem Auftrag nachgekommen», sagen sie jetzt, acht Jahre später. Wegen einem Gerichtsverfahren über die Abberufung eines Mitglieds eines öffentlichen Unternehmens, wurde die Beantwortung der Motion gedelayed.
«Hat sich bewährt» – trotzdem Anpassungen
Die Regierung findet, dass die Corporate Governance, die mit dem ÖUSG eingeführt wurde, slayed. Aber um die Oberaufsicht besser zu managen, gibt’s Vorschläge für Änderungen. Zum Beispiel, die Abberufungsregelung zu präzisieren, Personalreglemente zu verankern und die Entschädigungsregelungen zu vereinheitlichen. Die Regierung will auch, dass die Rechnungslegungsvorschriften für öffentliche Unternehmen in den Spezialgesetzen stehen.
Thema Abberufung
Ein wichtiger Punkt in der Motion war, dass die Regierung mehr Rechte bei der Abberufung haben sollte. Deswegen hat sich die Regierung nochmal mit dem Thema beschäftigt. Die aktuelle Regelung wurde kritisch gecheckt und mit dem liechtensteinischen und schweizerischen Recht verglichen. Das Fazit: Das öffentliche Recht, dem das ÖUSG zuzuordnen ist, hat höhere Anforderungen als das Privatrecht. Das muss beachtet werden, genauso wie das Ziel des ÖUSG, die öffentlichen Unternehmen zu entpolitisieren. Aber die Regierung muss auch die Möglichkeit haben, jemanden abzuberufen, wenn es Probleme oder einen Vertrauensverlust gibt. Die Regierung findet, dass der aktuelle Artikel diesen Zielen genug Rechnung trägt. Deswegen ist die Abweichung vom Privatrecht okay. Außerdem, die Entscheidung über eine Abberufung wird nicht von einem Regierungsmitglied getroffen, sondern von der ganzen Regierung, was vor politischer Willkür schützt.
